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Leistungen

Prüfer für Qualitätskontrolle

Ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem ist Grundlage für die gewissenhafte Ausübung der Tätigkeit des Wirtschaftsprüfers. Um gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchzuführen, ist die berufsrechtliche externe Qualitätskontrolle nach § 57a WPO zwingend erforderlich.

Schwerpunkte

Qualitätskontrollen für WP-Praxen und andere Einheiten

Als von der Wirtschaftsprüferkammer zugelassener Prüfer für Qualitätskontrolle verfügen wir über mehrjährige Erfahrungen und das entsprechende Know-How in diesem Bereich.

Unsere Leistungen:
  • Durchführung von Qualitätskontrollprüfungen nach § 57a WPO mit entsprechender Erörterung der Prüfungsergebnisse und von Verbesserungsvorschlägen
  • Beratung im Rahmen der Einführung und Optimierung von Qualitätssicherungssystemen auf Augenhöhe
  • Unterstützung im Rahmen der laufenden berufsrechtlichen Verpflichtungen, wie beispielsweise der Durchführung und der Dokumentation der internen Nachschau
  • Begleitung von Nicht-WP-Praxen im Qualitätsmanagement